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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04   

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https://dejure.org/2005,100504
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04 (https://dejure.org/2005,100504)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04 (https://dejure.org/2005,100504)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - L 14 RJ 150/04 (https://dejure.org/2005,100504)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dortmund - S 2 RJ 91/02
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann sich jedoch , ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch grundsätzlich auch aus dem fehlerhaften Verhalten anderer Behörden ergeben (vgl. BSGE 51, 89; BSG SozR 3 - 1200 § 14 Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).

    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die begehrte Leistung befugten Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen die zuständige Behörde führt, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber im Sinne einer Funktionseinheit "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (vgl. BSGE 51, 89, 95).

  • LSG Bayern, 24.03.2004 - L 20 RJ 541/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Maurer - Verweisbarkeit - Hauswart in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04
    Zu verweisen sei auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.03.2004 (L 20 RJ 541/01), mit dem ein ehemaliger Maurer bei einem in etwa vergleichbaren Leistungsvermögen auf die sozial zumutbare Tätigkeit eines Hauswarts verwiesen worden sei.
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 43/79

    Sachentscheidung - Nachentrichtung - Berufung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung: vgl. BSG, SozR 1200 § 14 Nr. 8, 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann sich jedoch , ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch grundsätzlich auch aus dem fehlerhaften Verhalten anderer Behörden ergeben (vgl. BSGE 51, 89; BSG SozR 3 - 1200 § 14 Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Thüringen, 31.03.2003 - L 6 RJ 231/01
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04
    Dabei lässt es der Senat offen, ob es sich hierbei überhaupt um eine für einen Facharbeiter sozial zumutbare Verweisungstätigkeit handelt (so LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.03.2002 - L 6 RJ 231/01 -) oder ob die Tätigkeit faktisch dem ungelernten Bereich zuzuordnen ist, weil keine echte Anlernzeit vorausgesetzt wird und die Tätigkeit überwiegend von geringfügig Beschäftigten (z.B. Schülern und Studenten, Aushilfskräften) ausgeübt wird (vgl. Urteile des LSG Sachsen-Anhalt vom 19.12.2002 - L 3 RJ 157/99 -).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - L 14 RJ 150/04
    Bisheriger Beruf im Sinne des Rentenrechts ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG in der Regel die letzte nicht nur vorübergehende versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (BSG, SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164).
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